Wir freuen uns sehr, dass Sie die Philipp Lahm-Stiftung unterstützen möchten!
Für alle Spenden bis 200 € genügt für die steuerliche Anerkennung beim Finanzamt Ihr Überweisungsbeleg und ein Ausdruck der unten genannten Freistellungsinformationen der Philipp Lahm-Stiftung.
Für jede Spende ab 200 € erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung, sofern Sie Ihre vollständige Adresse im Verwendungszweck Ihrer Überweisung angeben.
Freistellungsinformationen: Wir sind wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 3,4,7 AO) und des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes München-Abt. Körperschaften, StNr. 143/235/65091 vom 15.6.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Philipp Lahm-Stiftung bedankt sich sehr herzlich für Ihre Unterstützung!
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Philipp Lahm-Stiftung
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